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VG Darmstadt, 03.03.2009 - 3 L 247/09.DA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens - Wolters Kluwer
Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einzelfall der Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- hessen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag in Sachen Flughafen Egelsbach ohne Erfolg
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.03.2009 - 3 L 247/09.DA
- VGH Hessen, 05.03.2009 - 8 B 528/09
- VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96
Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung …
Auszug aus VG Darmstadt, 03.03.2009 - 3 L 247/09
Dies setzt bei Verfahren, deren Gegenstand die begehrte Sicherung der Rechte der Mitunterzeichner eines Bürgerbegehrens ist, voraus, dass das Bürgerbegehren nach der in einem Eilverfahren allein möglichen summarischen Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen zulässig ist (vergleiche dazu HessVGH, Beschluss vom 16.07.1996 -6 TG 2264/96-, zitiert nach dem Informationssystem Juris).
- VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09
Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. März 2009 - 3 L 247/09.DA (4) - geändert.Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag mit Beschluss vom 3. März 2009 - 3 L 247/09.DA (4) - abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Begründung des Bürgerbegehrens einschließlich des Kostendeckungsvorschlags den Anforderungen des § 8b Abs. 3 Satz 2 HGO nicht genüge.